Kleinunternehmerregelung Synonyme: §19 UStG, Kleinunternehmer, Kleinunternehmer Rechnung, Umsatzsteuerbefreiung
Die Kleinunternehmerregelung nach §19 UStG erlaubt es Unternehmern in Deutschland, auf die Erhebung von Umsatzsteuer zu verzichten, wenn ihr Umsatz bestimmte Grenzwerte nicht überschreitet. Kleinunternehmer stellen Rechnungen ohne Mehrwertsteuer aus und müssen keine Umsatzsteuervoranmeldung abgeben.
Voraussetzungen
Die Kleinunternehmerregelung kann in Anspruch genommen werden, wenn der Umsatz im Vorjahr nicht mehr als 22.000 Euro betragen hat und im laufenden Jahr voraussichtlich 50.000 Euro nicht übersteigen wird (Stand 2024; ab 2025 wurden die Grenzen auf 25.000 € / 100.000 € angehoben).
Kleinunternehmer und Rechnungen
Kleinunternehmer müssen auf ihren Rechnungen den Hinweis aufnehmen: "Kein Ausweis von Umsatzsteuer gemäß §19 UStG". Smarto fügt diesen Hinweis automatisch ein, wenn die Kleinunternehmerregelung in den Systemeinstellungen aktiviert ist – kein manuelles Nacharbeiten erforderlich.
Seiten
Du suchst eine JTL Alternative? Smarto ist eine moderne Cloud-ERP mit Shop, Warenwirtschaft und Buchhaltung – ohne lokale Installation und günstigere…
Du suchst eine Sevdesk Alternative? Smarto bietet Buchhaltung, Shop, Warenwirtschaft und Versand in einem System – ohne Zusatzmodule.
Du suchst eine Lexware Alternative? Smarto vereint Shop, Warenwirtschaft und Buchhaltung in einer modernen SaaS-Lösung – ohne lokale Installation.
Du suchst eine Billbee Alternative? Smarto bietet Auftragsverwaltung, Warenwirtschaft und eigenen Shop in einem System – ohne externe Marktplatz-Abhängigkeit.